Die Breite einer Standardtür variiert je nach Anwendungsfall und nationalen Standards. Für einflügelige Innentüren sind in Deutschland gängige Breiten 61 cm, 73,5 cm, 86 cm und 98,5 cm. Diese Maße berücksichtigen neben dem Durchgang auch Aspekte der Barrierefreiheit und Raumgestaltung.
In Wohnkomplexen und öffentlichen Gebäuden können die Maße für Türen ebenfalls variieren, vor allem wenn es um die Barrierefreiheit geht. Besonders breite Eingänge sind erforderlich, um den Zugang mit Rollstühlen oder für den Materialtransport zu ermöglichen.
Die jeweiligen Normen und Vorschriften helfen bei der Definition dieser Standardmaße. Für spezielle Anforderungen wie Schallschutz oder Brandschutz können Türen darüber hinaus zusätzliche Merkmale aufweisen, die Auswirkungen auf ihre Dimensionen haben können.
Standardmaße von Türen
Die Maße einer Tür sind entscheidend für Passgenauigkeit und Funktionalität. Sie richten sich nach Normvorgaben, die die Abmessungen in Breite, Höhe und Dicke festlegen.
Breite
Die Breiten von Türen sind in der DIN 18101 genormt. Typisch für Innentüren sind die Breiten:
- 610 mm
- 735 mm
- 860 mm
- 985 mm
Für unterschiedliche Einsatzbereiche und Zugänglichkeitsanforderungen können diese Maße variieren.
Höhe
Bei den Höhen folgen Türen ebenfalls der DIN 18101. Gängige Standardhöhen sind:
- 1985 mm
- 2110 mm
Die Höhe einer Tür sollte mit der Deckenhöhe des Raumes und den örtlichen Baubestimmungen abgestimmt sein.
Dicke
Die Dicke einer Tür kann variieren, übliche Werte für Innentüren liegen bei etwa:
- 40 mm
Bei Sicherheitstüren oder Schallschutztüren kann die Dicke größer sein, um die erforderlichen Eigenschaften zu gewährleisten.
DIN-Normen für Türmaße
Die genauen Maße einer Tür in Deutschland sind durch die DIN-Normen festgelegt, welche für Hersteller und Architekten als Richtlinien für die Konstruktion und Planung dienen.
DIN 18101
Die DIN 18101 definiert Türmaße für Wohnungsabschlusstüren sowie für Innentüren. Im Fokus steht dabei die Sicherstellung, dass Türen in Gebäuden standardisiert passen. Es gibt sechs Standardbreiten für einflüglige Innentüren:
- 610 mm
- 735 mm
- 860 mm
- 985 mm
- 1.110 mm
- 1.235 mm
Die Höhen sind ebenfalls festgelegt, wobei eine Standardtür üblicherweise 1.985 mm hoch ist. Für barrierefreies Bauen wird eine Mindestbreite von 985 mm empfohlen, um Rollstuhlfahrern den Zugang zu ermöglichen.
Weitere relevante DIN-Normen
Neben der DIN 18101 gibt es weitere Normen, die Türmaße beeinflussen. Beispielsweise befasst sich die DIN 68706-1 mit Schallschutztüren und die DIN 18273 legt Maße für Feuerschutztüren fest. Diese Normen berücksichtigen spezifische Anforderungen für Sicherheit, Schallschutz oder andere besondere Eigenschaften, welche die Türmaße über die Basismasse hinaus beeinflussen können.
Typische Türgrößen nach Einsatzgebiet
Die Maße von Türen sind für die jeweiligen Einsatzgebiete normiert, um spezifische Ansprüche an Funktionalität und Barrierefreiheit zu erfüllen.
Wohnungsbautüren
Wohnungsbautüren haben in der Regel eine Breite von 86,0 cm, was eine bequeme Nutzung im Alltag sicherstellt. Diese Größe eignet sich auch für den Transport von Möbeln und erleichtert den Zugang mit Kinderwagen oder Rollatoren.
Haustüren
Haustüren sind meist breiter als Innentüren ausgeführt und liegen gewöhnlich bei einer Standardbreite von 98,5 cm. Sie gewährleisten somit nicht nur ein einladendes Erscheinungsbild, sondern bieten auch ausreichend Platz für den Ein- und Ausgang mehrerer Personen selbst bei größeren Gegenständen.
Funktionstüren
Funktionstüren, wie sie beispielsweise in Krankenhäusern oder Bürogebäuden anzutreffen sind, können abweichende Maße aufweisen. Für den barrierefreien Zugang sind Breiten von mindestens 90 cm üblich, um auch Rollstuhlfahrern einen problemlosen Durchgang zu ermöglichen.
Anpassungen von Türmaßen
Beim Einbau von Türen ist es oft notwendig, Anpassungen am Türmaß vorzunehmen, um spezifische Anforderungen zu erfüllen. Dies kann eine barrierefreie Gestaltung oder die Berücksichtigung von Sondermaßen bei der Fertigung einschließen.
Barrierefreiheit
Um Barrierefreiheit zu gewährleisten, müssen Türen gewisse Mindestmaße aufweisen. Entsprechend der DIN 18040-2 sollte eine Tür eine Breite von mindestens 900 mm und eine Schwellenhöhe von maximal 20 mm haben. Diese Anforderungen ermöglichen es Personen mit Rollstühlen oder Gehhilfen, sich ungehindert zu bewegen. Zusätzlich sollten Türgriffe und Schlösser in einer Höhe zwischen 85 cm und 105 cm angebracht werden, um die Bedienbarkeit für alle Nutzergruppen zu optimieren.
Sonderanfertigungen
In manchen Fällen sind Standardmaße für Türen nicht ausreichend und es bedarf Sonderanfertigungen. Diese können notwendig sein, um architektonische Besonderheiten eines Gebäudes zu berücksichtigen oder um individuelle Designvorstellungen zu realisieren. Sondermaße erfordern eine präzise Planung und meist höhere Kosten, da sie meistens nicht in der Massenproduktion hergestellt werden. Hierbei geben die Rohbaumaße der Wandöffnung sowie die Stärke der Mauer das Maß für den Türblattausschnitt vor.
Messanleitung für Türen
Beim Ausmessen einer Tür sind präzise Messungen erforderlich, um die passende Türgröße zu bestimmen. Hier ist eine einfache Anleitung, wie man eine Tür richtig ausmisst. Messungen sollten immer in Millimetern (mm) angegeben werden, da dies die Genauigkeit erhöht.
Schritt 1: Höhenmessung
- Zu Beginn misst man die Höhe vom fertigen Boden bis zur Oberkante des Türsturzes.
- Es ist wichtig, die Messung an mehreren Punkten durchzuführen, um eventuelle Ungenauigkeiten in der Bausubstanz zu berücksichtigen.
Schritt 2: Breitenmessung
Man misst die Breite der Türöffnung von einer Seite zur anderen an der breitesten Stelle. Für eine exakte Messung empfiehlt es sich, auch hier an mehreren Stellen zu messen.
Schritt 3: Tiefenmessung der Zarge
Erforderlich ist zudem das Ausmessen der Zargentiefe. Hier misst man die Stärke der Wand, in der die Zarge sitzt.
Schritt 4: Messung der Falzbreite und Falztiefe
Zuletzt ist es wichtig, die Breite und Tiefe des Falzes, also der Nut, in der die Tür später einliegt, genau festzuhalten.
Schritt | Messung | Beschreibung |
---|---|---|
1 | Höhe | Vom Boden bis Oberkante Türsturz messen |
2 | Breite | Türöffnung an der breitesten Stelle messen |
3 | Zargentiefe | Wandstärke für die Zarge messen |
4 | Falzbreite und -tiefe | Nutbreite und -tiefe für das Türblatt messen |
Um sicherzugehen, dass die neue Tür perfekt passt, sollten alle Messungen sorgfältig, mehrmals und an unterschiedlichen Stellen durchgeführt werden.
FAQ zu Türmaßen
Bei der Planung und dem Einbau von Türen sind präzise Maße entscheidend. Sie bestimmen sowohl die Funktionalität als auch die Ästhetik des Zugangs zu verschiedenen Räumen. Diese FAQ behandelt häufige Fragen zu den Maßen von Türen, um bei der Renovierung oder beim Neubau Unsicherheiten auszuräumen.
Umgang mit Altbausituationen
In Altbauten entsprechen die Türmaße oft nicht den heutigen Standardmaßen. Beim Austausch oder Einbau neuer Türen sollte daher zunächst die Maueröffnung genau vermessen werden. Besonders die Breite der bestehenden Zargen kann variieren. Anpassungen durch Spezialanfertigungen oder das Verändern der Maueröffnung können notwendig sein.
Toleranzen bei Türmaßen
Die Toleranzen bei Türmaßen sind gering, um einen korrekten Einbau und Funktion zu gewährleisten. Üblicherweise liegen diese Toleranzen im Bereich von wenigen Millimetern. Beim Maßnehmen sollte das Spiel zwischen Tür und Zarge berücksichtigt werden, um ein einwandfreies Schließen und Öffnen sicherzustellen.
Einfluss von Beschlägen auf die Breite
Neben dem Türblatt selbst beeinflussen auch die Beschläge, wie Breit die Tür letztendlich wirkt. Ein Türbeschlag kann durchaus einige Zentimeter in den Durchgangsbereich hineinragen. Dies sollte bei der Bestimmung der lichten Durchgangsbreite bedacht werden, insbesondere wenn Barrierefreiheit ein Thema ist.